AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und der Media Mail AG. Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung dieser Bedingungen durch den Besteller ein.
Allfällige Media Mail AG zugestellte allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam, soweit sie in einer für Media Mail AG nachteiligen Weise von diesen AGB oder vom Gesetz abweichen.
2. Offerten
Preisberechnungen und andere Angaben der Media Mail AG sind grundsätzlich unverbindliche Richtangaben. Sie gelten nur soweit als verbindliche Offerten, als der Media Mail AG alle zur Berechnung erforderlichen Angaben und Unterlagen vorlagen und soweit die Offerte sich auf diese Angaben und Unterlagen bezieht.
Änderungen oder Teillieferungen, die ein zusätzliches Umstellen von Produktionsmitteln oder eine unrationelle Arbeit bedingen, haben Preisänderungen zu Folge. Ebenso führen Abweichungen zwischen offerierten und bestellten Auflagen zu Preisanpassungen. Angebote die aufgrund ungenauer Angaben erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter.
Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 60 Tagen.
Der Inhalt von Auftragsbestätigungen gilt als anerkannt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 5 Tagen schriftlich auf allfällige Unstimigkeiten hinweist.
Bei einer Auftragserteilung ohne Offertstellung erfolgt die Recnungsstellung nach Aufwand auf Grund von Media Mail Preislisten.
3. Preise
Alle Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich MwSt. Sie verstehen sich vorbehältlich eventueller Material- bzw. Transportpreisaufschläge.
Allfällige anfallende Transportkosten sind nicht im Preis inbegriffen. Die Speditionsaufwände (inkl. Porti) werden dem Besteller nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Zusätzlich in Rechnung gestellt werden auch:
a) Ein vom Auftraggeber verursachter Mehraufwand (im Zeitpunkt der Offertstellung vom Auftraggeber nicht bekannt gegebener Aufwand sowie nachträglich verlangte Aufwendungen) und Aufwand für Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Änderungen im Umbruch, Ausführungsänderungen usw.).
b) Kosten für die Archivierung und erneute Aufbereitung von Daten und Unterlagen.
c) Kosten für Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Material) sowie für die Rücksendung von Restmaterial.
d) Paletten, Behälter und Kisten zum Selbstkostenpreis, wenn sie nicht innert 4 Wochen nach Erhalt der Lieferung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden.
4. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach Auslieferung. Media Mail AG kann, auch nach Bestellungsannahme Vorauszahlungen oder Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen.
Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdleistung (z.B. Porti) oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate erstreckt, so ist Media Mail AG berechtigt, Vorauszahlung zur Deckung ihrer Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit ist in der Auftragsbestätigung festzuhalten.
Erfolgt der Versand von Werbematerial pauschalfrankiert durch Media Mail AG, wird das Porto direkt dem Postscheckkonto des Kunden belastet. Der Kunde ist für genügende Deckung auf seinem Postscheckkonto verantwortlich. Sollte die direkte Belastung nicht möglich sein, ist Media Mail AG der benötigte Betrag rechtzeitig vor dem Versandtermin zu überweisen. In diesem Fall erfolgt der Versand erst nach Eingang des Portobetrages auf dem Postcheck- oder Bankkonto von Media Mail AG. Für Versandverzögerungen infolge verspäteten Portoeingangs kann Media Mail AG in keiner Weise haftbar gemacht werden.
5. Material
Vom Besteller beschafftes Material ist der Media Mail AG frei Haus, verzollt und versteuert zu liefern. Die Einlagerung des Materials erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Vom Kunden zum Verarbeiten angeliefertes Material muss einwandfreie Qualität aufweisen. Media Mail AG ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der angelieferten Materialien zu kontrollieren. Für Schäden und Verzögerungen infolge von Materialfehlern wird jede Haftung ausgeschlossen und ein damit verbundener Mehraufwand kann entsprechend in Rechnung gestellt werden. Es ist genügend Zuschuss mitzuliefern (mind. 5 % der gewünschten Auflage). Media Mail AG ist nicht verpflichtet Inhalt und/oder Umfang (Stückzahlen) des vom Kunden oder von Dritten an Media Mail AG zwecks Verpackung und/oder Versand gelieferten Materials zu prüfen.
Auf Verlangen des Bestellers eingekauftes Material, das ab Fakturadatum nicht zur Verwendung gelangt, wird von Media Mail AG unter Belastung der damit verbundenen Umtriebe wie z.B. Lagerkosten, Entsorgung etc. fakturiert.
6. Lieferfristen und -termine
Alle Aufträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Bestellungseinganges ausgeführt.
Lieferfristen und -termine sind grundsätzlich Richtangaben. Sie sind nur verbindlich, wenn von Media Mail AG ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.
Verbindlich vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag des Eingangs aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Daten, Unterlagen und Materialien (inkl. Gut zum Print) bei Media Mail AG zu laufen, und enden mit dem Tage, an dem die Ware Media Mail AG verlässt.
Media Mail AG ist an verbindlich vereinbarten Liefertermine nicht mehr gebunden, wenn nicht alle für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Daten, Unterlagen und vom Auftraggeber zu liefernde Materialien zum vereinbarten Zeitpunkt bei Media Mail AG eintreffen.
Bei Nichteinhaltung von verbindlich vereinbarten Lieferfristen und -terminen ist der Auftraggeber nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder Media Mail AG für etwaig entstandenen Schaden verantwortlich zu machen, wenn Media Mail AG kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörung verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt).
7. Abnahmeverzug
Nimmt der Besteller die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist Media Mail AG berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern.
8. Vertragserfüllung
Der Auftrag gilt mit der Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bezeichneten Empfänger, der Übergabe an die Post oder einem Frachtführer, als erfüllt.
9. Eigentum und Immaterialgüterrechte
Die Lieferung verbleibt bis zum vollständigen Zahlungseingang Eigentum der Media Mail AG. Die von Media Mail AG in Ausführung des Auftrages erstellten Daten und Unterlagen bleiben Eigentum von Media Mail AG.
Alle Urheber- und andere Immaterialgüterrechte betreffend der Lieferung verbleiben bei Media Mail AG.
10. Haftung Auftraggeber
Der Auftraggeber garantiert Media Mail AG, dass
a) die in Auftrag gegebene Lieferung keine gesetzlichen und postalischen Bestimmung und keine Rechte Dritter, insbesondere kein Urheber- und Persönlichkeitsrechte, sowie keine Datenschutzgesetze verletzen.
b) die angelieferten Daten und Unterlagen standardmässig verarbeitet werden können und das gelieferte Material für die Ausführung des Auftrages geeignet sind.
Der Auftraggeber stellt Media Mail AG, dessen Organe, Mitarbeiter und Hilfspersonen von allen Ansprüchen Dritter infolge Verletzung der Garantien frei und haftet auch für alle dadurch entstandenen gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung, einem Prozess beizutreten.
11. Prüfungspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontrolldokumenten zu überprüfen und innerhalb der vereinbarten Frist das Gut zum Print inkl. allfälliger Korrekturanweisungen zu übergeben bzw. das Einverständnis zur definitiven Auftragsausführung mitzuteilen. Telefonisch mitgeteilte Korrekturen müssen vom Auftraggeber innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können.
Media Mail AG ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber gelieferte Daten und Unterlagen sowie das Gut zum Print und allfällige Korrekturanweisungen auf Fehler und Vollständigkeit hin zu prüfen.
12. Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnitt- und Falz-Genauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert, Qualität der Druckträger usw. bleiben vorbehalten.
Soweit der Media Mail AG durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden der Media Mail AG.
13. Minderlieferung
Minderlieferung verursacht durch während der Produktion beschädigte Exemplare kann ohne anders lautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Davon ist der Dokumentenversand
(Rechnungen, Kontoauszüge, usw.) nicht betroffen. Es wird die effektiv verarbeitete Menge fakturiert.
14. Beizug Dritter
Media Mail AG ist in der Wahl von Unterbeauftragten und Lieferanten grundsätzlich frei, ausser die Beiziehung betrifft einen wesentlichen Teil der Arbeiten. Im Falle einer Beiziehung, die einen wesentlichen Teil der Arbeiten betrifft, hält Media Mail AG mit dem Besteller umgehend Rücksprache und holt dessen Einverständnis ein.
15. Mängelrüge
Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Postaufgabe (oder Lieferung) schriftlich zu erfolgen.
Abzüge für nicht belegte Beanstandungen können nicht akzeptiert werden.
16. Haftungsbeschränkung
a) Übergebene Dokumente, Datenträger und sonstiges Material werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken haben der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen.
b) Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällige weiter geltend gemachte, direkt oder indirekte Schäden aus Mängeln, wird, vorbehältlich zwingender Bestimmung des Produktehaftpflichtgesetzes vom 01.01.1994, gegenüber dem Endverbraucher wegbedungen.
c) Bei mehreren vereinbarten Leistungen ist nicht der Gesamtpreis, sondern der Preis für die entsprechende Leistung massgebend. Bei Beschädigung oder Verlust von Daten, Unterlagen, Materialien, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer übergeben hat, haftet Media Mail AG nur bei Grobfahrlässigkeit.
d) Die Media Mail AG haftet für das Verhalten sämtlicher von ihr als Hilfspersonen beigezogenen Dritten wie für ihr eigenes. Media Mail AG haftet in keinem Fall für Leistungsmängel bzw. Verarbeitungsergebnisse, welche durch nicht offensichtliche oder unvorhersehbare Mängel an den vom Besteller zu erbringenden Vorleistungen verursacht werden.
e) Media Mail AG haftet nicht für mittelbare oder Folgeschäden, wie etwa entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen oder Ansprüche Dritter.
f) Wird Media Mail die Leistungserbringung durch höhere Gewalt verunmöglicht, so haftet sie nicht für daraus entstehende Schäden. Sie bemüht sich aber um rasche Leistungserfüllung, sofern und soweit dies nachträglich technisch und organisatorisch überhaupt möglich ist. Die Haftung für mittelbare oder Folgeschäden, wie etwa entgangener Gewinn oder nicht realisierte Einsparungen, ist ausgeschlossen.
17. Datenübernahme
Für vom Kunden angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt Media Mail AG keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden und dadurch qualitative Mängel des Endproduktes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird von Media Mail AG nicht übernommen. Die Haftung von Media Mail AG beschränkt sich auf von Media Mail AG verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückführen.
18. Gut zum Print
Das Gut zum Print mit allfälligen Korrekturen muss innerhalb der vereinbarten Frist zurückgegeben werden. Allfällige Verspätungen entbinden die Media Mail AG von den vereinbarten Lieferterminen. Media Mail AG haftet nicht für übersehene Fehler.
19. Aufbewahrungspflichten
Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Datenträgern, Dateien, Daten oder Schriften besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht. Aus Geheimhaltungsgründen werden die Dateien nach einer gewissen Zeit gelöscht. Das Restmaterial wird auf Verlangen des Kunden zurückgeschickt. Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Ohne Meldung des Kunden darf das Restmaterial auf Kosten des Kunden entsorgt werden.
Gegen eine Lagergebühr kann der Kunde eine Aufbewahrung des Restmaterials verlangen. Das Risiko einer einwandfreien späteren Bereitstellung, insbesondere aufgrund sich verändernder Bearbeitungstechniken, trägt der Auftraggeber.
20. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz der Media Mail AG. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Media Mail AG zuständig. Media Mail AG ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen. Anwendbar ist schweizerisches Recht.
Wallisellen, 01.01.2008
Media Mail AG
Hertistrasse 23
8304 Wallisellen
Schweiz
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